Wie erwartet hat die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof D3M und Askatasuna heute Nacht von den Wahlen ausgeschlossen. Daran hat auch der sehr kritische Bericht des UNO Sonderbeauftragten f?r Menschenrechte Martin Scheinin nichts ge?ndert. Der zeigte sich mit Bezug auf das spanische Parteiengesetz ?beunruhigt dar?ber, welche Vielfalt an Bestimmungen? damit Verbote m?glich machen. Denn diese Bestimmungen ?k?nnen so interpretiert werden, dass sie auch f?r jede politische Partei zutreffen, die mit friedlichen Mitteln ?hnliche politische Ziele verfolgt, wie terroristische Gruppen.” http://www2.ohchr.org/english/issues/terrorism/rapporteur/docs/A.HRC.10.3.Add.2AEV.pdf
Der Bericht (hier eine Zusammenfassung auf Deutsch http://info-baskenland.de/aktuell/uno-mahnt-spanien.html?&goback=45) f?hrte lediglich dazu, dass den beiden Parteien ein paar Stunden mehr Zeit f?r die Einspr?che gegen die Anschuldigung des Ministeriums f?r Staatsanwaltschaft gegeben wurde, nachdem die F?hrungen der Parteien gerade erst nach der Vorladung wieder freigelassen wurden und praktisch durch die Verhaftungen und Vorladungen nicht erwidern konnten, um sich zu verteidigen. Im Gerichtshof zeigten sich Richter aber angesichts der Berichts von Scheinin besorgt und warnten, vor allem im Fall Askatasuna, dass Stra?burg die Entscheidung kippen d?rfte, vor allem, da es sich um eine l?ngst zugelassene Partei handelt.
D3M und Askatasuna haben nun zwei Tage Zeit f?r einen Einspruch vor dem Verfassungsgericht, der bis Donnerstag Nacht entscheiden muss, wenn … weiterlesen »