Zweierlei Ma?
Die Wahlen zum Parlament der Autonomen Baskischen Gemeinschaft (ABG) am 1. M?rz 2009 haben gezeigt, dass es im spanischen K?nigreich ein Zwei-Klassen-Wahlrecht gibt: die, die die Verfassung von 1978 akzeptieren, d?rfen w?hlen; jene, die die Constituci?n im Baskenland in Frage stellen, werden ausgeschlossen. Das Wahlergebnis bedarf deshalb einer gesonderten Betrachtung.
Wie weit die iberische Neuauflage der Apartheidspolitik geht, konnte man Wahlabend im spanischen Staatsfernsehen TVE verfolgen: In der politischen Talkshow ?59 segundos? interpretierten ausschlie?lich Journalisten von staatstragenden Medien das Wahlergebnis in der ABG. Selbstredend, dass sie dabei mal eben die 101000 ung?ltigen Stimmen, die Unterst?tzer der linken Unabh?ngigkeitsbewegung abgegeben hatten, unter den Tisch fallen lie?en. Stattdessen pr?sentierte Jos? Mar?a Calleja, der einst im Unfrieden den ?ffentlich-rechtlichen Fernsehsender der ABG, ETB, verlie?, die Abspaltung der verbotenen Linkspartei Batasuna, Aralar, als den Ausdruck der Demokratie, weil diese Positionen der linken Unabh?ngigkeitsbewegung vertrete. Die Partei durfte an dem Urnengang teilnehmen, weil sie erstens die Anschl?ge der Untergrundorganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA, Baskenland und Freiheit) verurteilt und zweitens geeignet ist, das linksabertzale (partiotische) Spektrum zu spalten.
Dass im spanischen Staat mit zweierlei Ma?, Politik gemacht und bewertet wird, hat die baskische Tageszeitung Gara mit ihrer Wahlberichtererstattung verdeutlicht. Im Gegensatz zu den staatstragenden Medien brachte sie zwei … weiterlesen »